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Gartenhäuser/Gartenlauben für den Schrebergarten

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- 25% UVP
Fjordholz Gartenhaus Modell Miriam 44 A Modern
Fjordholz Gartenhaus Modell Miriam 44 A Modern
Blockbohlenaußenmaße : 470 x 320 cm
Wandstärke : 44mm
UVP 6.412,00 € * 4.749,00 €*
- 25% UVP
Fjordholz Gartenhaus Modell Jacob 44 J
Fjordholz Gartenhaus Modell Jacob 44 J
Blockbohlenaußenmaße : 590 x 380 cm
Wandstärke : 44mm
UVP 8.720,00 € * ab 6.459,00 €*
- 25% UVP
Fjordholz Gartenhaus Modell Berlin 70 A Classic
Fjordholz Gartenhaus Modell Berlin 70 A Classic
Blockbohlenaußenmaße : 320 x 320 cm
Wandstärke : 70mm
UVP 4.589,00 € * ab 3.399,00 €*
- 25% UVP
Fjordholz Gartenhaus Modell Berlin 70 A Modern
Fjordholz Gartenhaus Modell Berlin 70 A Modern
Blockbohlenaußenmaße : 320 x 320 cm Wandstärke : 70mm
UVP 4.859,00 € * ab 3.599,00 €*
- 25% UVP
Fjordholz 5-Eck Gartenhaus Modell Evelyn 3A
Fjordholz 5-Eck Gartenhaus Modell Evelyn 3A
Blockbohlenaußenmaße : 320 x 320 cm
Wandstärke : 28mm
UVP 3.469,00 € * ab 2.569,00 €*
- 25% UVP
Fjordholz Pultdach Gartenhaus Modell Aktiva-28 A
Fjordholz Pultdach Gartenhaus Modell Aktiva-28 A
UVP 3.644,00 € * 2.699,00 €*
- 25% UVP
Fjordholz 5-Eck Gartenhaus Modell Evelyn 3B
Fjordholz 5-Eck Gartenhaus Modell Evelyn 3B
Blockbohlenaußenmaße : 500 x 320 cm
Wandstärke : 28mm
UVP 4.360,00 € * ab 3.229,00 €*
- 25% UVP
Fjordholz 5-Eck Gartenhaus Modell Evelyn 3D
Fjordholz 5-Eck Gartenhaus Modell Evelyn 3D
Blockbohlenaußenmaße : 440 x 320 cm
Wandstärke : 28mm
UVP 4.724,00 € * ab 3.499,00 €*
- 25% UVP
Fjordholz Flachdach Gartenhaus Modell Tekla 28
Fjordholz Flachdach Gartenhaus Modell Tekla 28
Blockbohlenaußenmaße : 470 x 320 cm
Wandstärke : 28mm
UVP 4.198,00 € * 3.109,00 €*
- 26% UVP
All-In Gartenhaus mit Terrasse inkl. Montage (wahlweise)
All-In Gartenhaus mit Terrasse inkl. Montage (wahlweise)
Blockbohlenaußenmaße : 590 x 320 cm
Wandstärke : 44mm
UVP 5.499,00 € * ab 4.069,00 €*
1 x auf Lager
- 25% UVP
Fjordholz 5-Eck Gartenhaus Modell Evelyn 3A, Natur
Fjordholz 5-Eck Gartenhaus Modell Evelyn 3A, Natur
Blockbohlenaußenmaße : 320 x 320 cm
Wandstärke : 28mm
UVP 3.469,00 € * 2.569,00 €*
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Welches Gartenhaus für den Schrebergarten?

Sie suchen ein passendes Gartenhaus für Ihren Kleingarten? Dann sind Sie hier richtig, denn in diesem Shop-Bereich finden Sie Gartenhäuser, die den Anforderungen an ein Schrebergarten-Haus perfekt entsprechen. Zwar unterliegt eine Kleingarten-Laube einigen Beschränkungen, die das Bundeskleingartengesetz (BKleinG) vorgibt, aber keine Sorge: Die Auswahl bleibt dennoch groß!

Ob Ihr Kleingartenhaus ein klassisches Satteldach oder modernes Flachdach hat, ob es 5-eckig, quadratisch oder rechteckig ist, mit Schuppen oder einzimmrig: das alles und vieles mehr ist auch bei einem Gartenhaus für den Schrebergarten in der Regel (!) frei wählbar. Worauf Sie allerdings achten müssen, wenn es um eine Laube im Kleingarten geht, ist die Größe und die technische Ausstattung: Zum dauerhaften Wohnen darf die Schrebergarten-Laube nicht geeignet sein. Was das im Detail bedeutet, erfahren Sie in den folgenden Kapiteln. 

Wie groß darf eine Gartenlaube laut Bundeskleingartengesetz sein?

Auf diese Frage gibt das Bundeskleingartengesetz (§3 Abs. 2 ) eine recht klare Antwort. Da heißt es wortwörtlich: 

„Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig;

Die 24 m² bilden eine Obergrenze, die regional nicht überschritten werden darf. Sie bedeutet konkret:  

  • Auch Gartenhäuser mit Terrasse und Gartenhäuser mit Anbau dürfen nicht größer sein als insgesamt 24 m²! Zum „Freisitz“ zählt jede Fläche, die vom Gartenhausdach mit überdacht wird, natürlich auch Gartenhäuser mit Freisitz, die gar keinen abgeschlossenen Innenraum mitbringen. 
  • Zur Berechnung der „Grundfläche“ im Sinne des Gesetzes gelten die Wandaußenmaße, nicht die Innenmaße (=Nutzfläche).  Bei Gartenhäusern in Blockbohlen-Bauweise werden die Überstände der Blockbohlen an den Ecken nicht eingerechnet. Auch der Dachüberstand, der die Fassade der Kleingartenlaube vor Regen schützt, wird zu den 24 m² Grundfläche nicht dazu gerechnet! (Wie groß bzw. tief dieser sein darf, kann sich regional unterscheiden! Lesen Sie mehr zum Dachüberstand in unserem Magazin!)

Warum darf eine Schrebergartenlaube nicht größer sein? Die unbeliebte Beschränkung der Größe für Kleingartenhäuser wird damit begründet, dass es einen Unterschied zu privaten Wochenendgrundstücken geben muss, die sehr viel teurer sind als Kleingärten. Die Kleingartenanlagen sollen auch der Allgemeinheit zur Erholung dienen, weshalb man für einen Schrebergarten nur eine geringe Pacht bezahlt. 

Achtung: Es kann noch andere Obergrenzen für die Laubengröße geben!

Wichtig zu wissen: Länder, Städte und Gemeinden und sogar die Kleingartenvereine können andere Obergrenzen festsetzen, z.B. in Bebauungsplänen, Rechtsverordnungen oder im Pachtvertrag. Aber egal wer regelt: Die Vorschriften dürfen nicht über die 24 m² Maximalgröße hinaus gehen, wohl aber darunter bleiben!  Es sind vor allem einige Städte, die nur kleinere Gartenhäuser zulassen, wie zum Beispiel Wiesbaden, Karlsruhe und München. 

Gut zu wissen: Solche regionalen Vorschriften beziehen sich nicht immer nur auf die Größe der Lauben! Sie regeln häufig auch weitere Details wie Wandstärken, Fundamentarten und Abstände zu den Parzellengrenzen. 

Tipp:  Erkundigen Sie sich beim Vorstand Ihrer Kleingartenanlage, welche Regeln gelten, bevor Sie ein neues Gartenhaus für den Schrebergarten kaufen 

 

Weitere Bauten im Kleingarten:  Was ist erlaubt?

In einem Kleingarten sind weitere Bauten nur sehr eingeschränkt erlaubt. Da ein Gewächshaus üblicherweise dem Anbau von Gemüse dient, ist es zusätzlich zum Kleingartenhaus normalerweise erlaubt. Auch ein kleines Kinderspielhaus wird üblicherweise gestattet, nicht aber eine extra Gartensauna oder separates Gerätehaus. Die 24 m² Maximalgröße beziehen sich immer nur auf ein einzelnes Gartenhaus und lassen sich nicht auf mehrere Bauten aufteilen. Diese strenge Auslegung der Vorschrift hat sich allerdings nicht überall durchgesetzt. Mancherorts gibt es zum Thema “Schuppen” regionale Regelungen, insbesondere dann, wenn die erlaubte Größe des Gartenhauses stärker beschränkt ist als im Gesetz vorgesehen. 

Die jeweils in Ihrer Kleingartenanlage gültigen Regeln erfahren Sie in aller Regel vom Vorstand Ihres Vereins. Sie stehen normalerweise auch in der Gartensatzung oder auch in den Anlagen zum Pachtvertrag, den Sie abschließen. 

 

Fragen und Antworten rund um die Schrebergarten-Laube (Kleingarten-Haus)

Hier beantworten wir in lockerer Folge Fragen unserer Kunden, die uns zum Thema „Kleingartenhaus“ erreichen. 

  • Braucht man eine Baugenehmigung für eine Gartenlaube?

Nein, denn in Kleingartenanlagen ist das Aufstellen einer Gartenlaube pro Parzelle baurechtlich pauschal erlaubt. Soll ein neues Gartenhaus aufgestellt werden (z.B. weil das vorherige baufällig war und abgerissen werden muss) muss das neue Kleingartenhaus den örtlichen Vorschriften und dem Bundeskleingartengesetz genügen. 

Welche Bauvorschriften gibt es im Kleingartenverein?

Vor allem anderen gilt das Bundeskleingartengesetz (BKleinG). Hinzu kommen unterschiedliche Verwaltungsvorschriften der Bundesländer, die Kleingartenordnungen der Städte und Gemeinden,  sowie letztlich auch die Vorschriften des jeweiligen Kleingartenvereins. Welche Regelungen konkret vor Ort gelten, erfahren Sie vom Vorstand des Vereins oder auch vom örtlich zuständigen Regionalverband der Kleingärtner.  

 

 

  • Müssen Baumaßnahmen dem Kleingartenverein gemeldet werden?

In der Regel ja, denn der Vorstand sollte prüfen, ob die Baumaßnahme den Vorschriften entspricht. (Wie ernst das genommen wird, unterscheidet sich von Verein zu Verein!) Zweitens fließen korrekte Baumaßnahmen in die Wertbestimmung der Parzelle ein. Bei jedem Pächterwechsel erfolgt eine Schätzung der Bestände, wobei eine kürzlich neu gedeckte Laube natürlich mehr wert ist als eine, an der Jahrzehnte nichts erneuert wurde. 

 

  • Gibt es eine maximale Höhe für Gartenlauben?

Im Bundeskleingartengesetz steht dazu nichts, jedoch ist man sich bundesweit einig, dass es keine ein- oder zweistöckigen Gartenhäuser im Kleingarten geben darf. Das wird abgeleitet aus demselben Paragrafen 3 Abs.2, der auch die maximale Grundfläche regelt. Da heißt es zur Laube, sie dürfe „nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.Es wundert nicht, dass die dann noch erlaubte Höhe regional unterschiedlich geregelt ist! Lesen Sie das die Ergebnisse unserer Umfrage zur erlaubten Laubenhöhe im Magazin der Gartenhausfabrik. 

 

Darf das Gartenhaus beheizt oder bewohnt werden?

Zum dauerhaften Wohnen darf die Kleingarten-Laube laut Bundeskleingartengesetz „nicht geeignet sein“, denn Kleingärten sollen der “kleingärtnerischen Nutzung” dienen. Man riskiert sogar die Kündigung des Gartens, die in §9 für den Fall ermöglicht wird, dass der Pächter “die Laube zum dauernden Wohnen nutzt”.

Trotz aller vermeintlichen Klarheit, die aus diesem uralten Gesetz zu sprechen scheint, bleibt der Begriff “dauerhaftes Wohnen” doch schwammig. Klar ist eigentlich nur, dass man dort nicht einziehen und sich polizeilich anmelden kann. Aber wie oft man im eigenen Gartenhaus übernachten darf, ist nirgends festgelegt!

Welche Formen der Heizung in der jeweiligen Kleingartenanlage noch erlaubt ist, erfahren Sie beim Vorstand des Vereins. Gegen einen Radiator zur Nutzung in der Übergangszeit wird niemand etwas haben. Aber fest installierte Heizkörper oder Kaminofen? Eher nicht! 

  • Wie wird die Nutzung des Gartenhauses vom Kleingartenverein kontrolliert?

Das kommt ganz auf den Verein an! Manche Vorstände kümmern sich weniger um die Vorschriften, manche mehr. Gelegentlich sind es auch die Gartenpächter selbst, die darauf achten, dass der neue Nachbar nichts falsch macht. 

 

  • Welche Vorschriften gelten für den Anschluss an Strom und Wasser?

  • Die Regelungen bezüglich Strom und Wasser sind ein hoch umstrittenes Thema! Hier weicht die gelebte Praxis in den Gärten oft weit von der Theorie in diversen Vorschriften ab. Das Bundeskleingartengesetz selbst sagt nichts zur Erschließung der Kleingärten (Wasseranschluss, Strom, Abwasser, Festnetz etc.). Dennoch vertreten die Kleingartenverbände, gestützt durch diverse Gerichtsurteile, eine sehr restriktive Linie, nach der fast nichts erlaubt ist außer einem Wasseranschluss für den Gartenschlauch und eine Steckdose für Gartengeräte. Lesen Sie dazu das Kapitel zu Strom, Wasser und Abwasser im Magazin der Gartenhausfabrik. 

 

  • Welche Abstände zur Grundstücksgrenze müssen eingehalten werden?

Laut den meisten Gartenordnungen ist zwischen Schrebergarten-Hütte und Zaun zur Nachbarparzelle ein Grenzabstand von einem Meter einzuhalten. Zum Rand des Vereinsgeländes insgesamt können es auch drei Meter sein. Auch hier können die Vorschriften regional unterschiedlich ausfallen. Wenn Sie erstmalig ein Gartenhaus errichten, wo zuvor keines stand, erkundigen Sie sich beim Vereinsvorstand, ob der gewählte Bauplatz so in Ordnung ist.