Eine Baugenehmigung für das Gartenhaus?

Bauantrag Formular Symbolbild

Wann muss ein Bauantrag fürs Gartenhaus gestellt werden und wann nicht? Alle Infos rund um die Baugenehmigung und genehmigungsfreie Gartenhäuser finden Sie in diesem Ratgeber.

Inhalt:

  1. neu: Kostenloses E-Book “Baugenehmigung für Carports und Gartenhäuser”
  2. Intro: Gartenhäuser sind Bauten, es gilt das Baurecht
  3. Wann ist ein Gartenhaus genehmigungsfrei?
  4. Ohne Bauantrag: Das Gartenhaus in der Kleingartenanlage
  5. Genehmigungsfreie Gartenhäuser in den Bauordnungen der Bundesländer (mit Tabelle, Stand 3/2020)
  6. Ein Gartenhaus mit Aufenthaltsraum braucht eine Baugenehmigung.
  7. Bebauungsplan studieren, örtliche Vorschriften beachten
  8. Grenzabstände einhalten, mit den Nachbarn sprechen
  9. Was kostet ein Bauantrag fürs Gartenhaus?
  10. Warum ein “Schwarzbau” keine gute Idee ist.
  11. Bauantragsservice

1. Gartenhäuser sind Bauten, es gilt das Baurecht

Gartenhäuser, Lauben, Schuppen und auch die Gartensauna sind “Bauten” im Sinne des Baurechts, wenn auch oft nur sogenannte “Nebenanlagen”. Sogar Bauwagen und Wohnwagen, die “überwiegend ortsfest benutzt” werden, gelten dem Gesetzgeber als “Bau” – mobil hin oder her!

Für Bauten gilt das bundesweite Planungsrecht, die jeweiligen Bauordnungen der Länder, sowie die Bebauungspläne der Gemeinden und weitere kommunale Sonderregelung. Auf den ersten Blick wirkt das kompliziert, doch mit den hier versammelten Informationen werden Sie wissen, was im Fall Ihres Wunschgartenhauses zu beachten ist.

2. Wann ist ein Gartenhaus genehmigungsfrei?

Wer denkt, im eigenen Garten sollte das Aufstellen eines Gartenhauses möglich sein, ohne eine Behörde zu beteiligen, kann sich massiv täuschen. Zwar brauchen Sie nicht in jedem Fall eine Baugenehmigung, doch leider gibt es dafür keine bundesweit allgemeingültige Regelung.

Ob Ihr Gartenhaus, Pavillon oder Gerätehaus genehmigungsfrei bzw. “verfahrensfrei” erbaut werden darf, hängt von Ihrem Wohnort ab, vom geplanten Standort, der Nutzungsart und auch von der Größe des Hauses.

Die Details regeln die verschiedenen Bauordnungen der Bundesländer, mit einer Ausnahme: Wer ein Gartenhaus in einer Kleingartenanlage (“Schrebergarten”) errichtet, benötigt keine Baugenehmigung, denn hier gilt das Bundeskleingartengesetz. In manchen Bauordnungen der Länder werden die Gartenhäuser im Sinne des BKleinGG extra erwähnt, doch sind sie auch ohne eine solche Erwähnung genehmigungsfrei.

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3. Ohne Bauantrag: Das Gartenhaus in der Kleingartenanlage

Ca. 900.000 Kleingärtner mit Pachtgärten in Kleingartenkolonien profitieren von den pauschalen Regeln des Bundeskleingartengesetzes (BKleinGG), das ihnen einen Bauantrag erspart. Für die Größe eines Gartenhauses schreibt das Gesetz als maximale Grundfläche 24 m² vor – und zwar einschließlich einer überdachten Terrasse.

Das Gartenhaus darf nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein – eine Vorgabe, die je nach Region und Kleingartenverein unterschiedlich streng ausgelegt wird. Gelegentliches Übernachten gilt jedoch noch nicht als “Wohnen”.

Die pauschale Begrenzung auf 24 m² ist zwar mehr als vielerorts genehmigungsfrei möglich ist, doch muss diese Fläche auch für alle Bedürfnisse reichen. Ein zusätzlicher Schuppen ist nicht erlaubt, auch wenn Schuppen und Gartenhaus zusammen die 24 m² nicht überschreiten.

Schrebergärten in Kleingartenanlage

4. Genehmigungsfreie Gartenhäuser in den Bauordnungen der Bundesländer

Die Bauordnungen der Bundesländer regeln, bis zu welcher Größe ein Gartenhaus keinen Bauantrag benötigt. Mal geht es nach Grundfläche in Quadratmetern (Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt), mal nach Brutto-Rauminhalt, früher “umbauter Raum” genannt (alle anderen Bundesländer). Ein ortsüblicher Dachüberstand wird dabei nicht mitgerechnet, wohl aber eine darüber hinaus gehende Terrassenüberdachung.

Neben der Größe ist immer auch entscheidend, wo das Gartenhaus stehen soll:

  • im Innenbereich, definiert als „im Zusammenhang bebauter Ortsteil“ gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB),
  • im Außenbereich, also nicht in einem solchen bebauten Ortsteil und nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplan.

Gegen eine Bebauung im Innenbereich spricht grundsätzlich nichts, vorausgesetzt, die Regeln werden eingehalten. Das gilt dann auch für ein Gartenhaus. Im Außenbereich ist sehr viel weniger Bebauung erlaubt, um die Landschaft nicht zu sehr zu zersiedeln. Nur vier Bundesländer (BaWü, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein) erlauben Gartenhäuser im Außenbereich, allerdings nur deutlich kleinere als innerhalb der Ortsbebauung.

Übersicht über die genehmigungsfrei mögliche Größe eines Gartenhauses in den 16 Bundesländern (Tabelle, Stand 3/2020)

Wir haben die aktuellen Regelung mit großer Sorgfalt für Sie zusammen getragen. Allerdings ändern sich die Gesetze gelegentlich, so dass die eigene Recherche vor dem Gartenhaus-Kauf nach wie vor angeraten bleibt.

Bundesland Innenbereich Außenbereich
Baden-Württemberg
Landesbauordnung Anhang zu § 50 Abs.1
“ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätte “
bis 40 m³ bis 20 m³
Bayern
Bayerische Bauordnung Art. 63
bis 75 m³
Berlin
Bauordnung für Berlin § 62
bis 10 m²
Brandenburg
Brandenburgische Bauordnung § 55
“ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten “
bis 75 m³
Bremen
Bremische Landesbauordnung § 61
“eingeschossig, auch gewerblich”, (bzgl. Gartenhaus siehe auch Abs.1.1. k)
bis 10 m²
Hamburg
Hamburgische Bauordnung § 60 Anl.2
“eingeschossig, ohne Aufenthaltsräume”
bis 30 m³
Hessen
Hessische Bauordnung § 63 (Anlage)
“ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten”
bis 30 m³
Mecklenburg-Vorpommern
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern § 61
bis 10 m²
Niedersachsen
Niedersächsische Bauordnung Anhang zu §60 Abs.1
“ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten “
bis 40 m³ bis 20 m³
Nordrein-Westfalen / NRW
Bauordnung Nordrhein-Westfalen §62
“ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten”
bis 75 m³
Rheinland-Pfalz
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz § 62 “ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten”
bis 50 m³ bis 10 m³
Saarland
Landesbauordnung Saarland § 61
bis 10 m²
Sachsen
Sächsische Bauordnung § 61
bis 10 m²
Sachsen-Anhalt
Bauordnung Sachsen Anhalt § 60
bis 10 m²
Schleswig Holstein
Landesbauordnung Schleswig Holstein § 63
“ohne Aufenthaltsräume, ohne Toiletten und ohne Feuerstätten”
bis 30m³ bis 10m³
Thüringen
Thüringer Bauordnung § 60
bis 10 m²

5. Ein Gartenhaus mit Aufenthaltsraum braucht eine Baugenehmigung

Wie man sieht, fordern die meisten Bauordnungen der Bundesländer zwar keinen Bauantrag für reine Gerätehäuser, doch sobald es richtig wohnlich wird, ist Schluss mit diesen Ausnahmen. In aller Regel benötigen Gartenhäuser eine Baugenehmigung, die nicht nur Geräte und Werkzeuge beherbergen, sondern auch als “Aufenthaltsraum” genutzt werden.

Was aber ist ein Aufenthaltsraum im Sinne der Bauordnungen? Das sind Räume, die “nicht nur zum vorüber gehenden Aufenthalt” eingerichtet sind – etwa mit einer oder mehrerer der folgenden Einrichtungen:

  • Küchenzeile mit Kochmöglichkeit,
  • Kaminofen oder eine andere fest installierte Heizung
  • Toilette, Dusche,
  • Betten (nicht nur Gartenliegen)

Auch ein fest installierter Außengrill kann das Gartenhaus genehmigungspflichtig machen.

Mehrfach wird auch die Ansicht vertreten, dass bereits ein ordentliches Betonfundament fürs Gartenhaus einer Baugenehmigung bedürfe. Denn “leicht abbaubar” sei das Gartenhaus dann nicht mehr.

Solche Details werden in den verschiedenen Bundesländern und auch von Bauamt zu Bauamt unterschiedlich gesehen. Wenn Sie also im Zweifel sind, hilft nur eine Anfrage.

Tipp: Bauvoranfrage stellen!

Ganz auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie bereits vor dem Kauf bei Ihrem Bauamt anfragen, ob Sie eine Genehmigung für Ihr Wunschmodell und die geplante Nutzung benötigen. Eine solche Voranfrage kostet nichts und schafft Klarheit.

6. Bebauungsplan studieren, örtliche Vorschriften beachten

Neben den Bauordnungen der Länder sind auch die Bebauungspläne der Städte und Gemeinden zu beachten, wenn ein Gartenhaus errichtet werden soll. Wenn es einen Bebauungsplan für den gewünschten Standort gibt, müssen dessen Vorgaben beachtet werden. Gibt es keinen (sogenannte “unbeplante Bereiche”), muss sich das Gartenhaus lediglich ins Gesamtbild “einfügen”.

Häufig soll ein Gartenhaus im Garten oder Hinterhof des eigenen Grundstücks aufgestellt werden. Auch wenn man es von der Straße aus gar nicht sehen wird, müssen die Vorgaben für solche Nebengebäude beachtet werden.

Die zusätzlichen Vorschriften können die Optik betreffen, die Dachform, erforderliche Grenzabstände und die zulässige Höhe. Man kann aber auch Pech haben und es sind keinerlei Nebengebäude erlaubt. Letzteres wird nicht der Normalfall sein, doch wenn es sich z.B. um recht kleine Grundstücke handelt, will die Stadtplanung auf diesem Weg verhindern, dass es im jeweiligen Baugebiet zu eng und zu voll gestellt wird.

7. Grenzabstände einhalten, mit den Nachbarn sprechen

Nichts ist ärgerlicher als ein dauerhafter Streit mit dem Nachbarn! Dabei sind nicht nur Hecken, Zäune und Sichtschutzwände oft Steine des Anstoßes, sondern erst recht der Bau eines Gartenhauses, wenn es an der Grundstücksgrenze errichtet wird.

Rein rechtlich betrachtet, dürfen Sie in der Regel (!) ein Gartenhaus nur dann an die Grenze bauen, wenn es

  1. keine Aufenthaltsräume und Feuerstätten enthält,
  2. die Wand an der Grenze nicht höher als 3 Meter ist,
  3. das Gartenhaus insgesamt nicht länger als 9 Meter ist.

Ansonsten müssen Sie einen Abstand zur Grenze von 3 Metern einhalten.

Diese Abstandsregelungen stammen aus der Länder-übergreifenden “Musterbauordung” (MVO), die zur Vereinheitlichung der verschiedenen Landesbauordnungen gedacht ist. Sie wurden von den Bundesländern als Mindeststandard übernommen, doch gelten in einigen Ländern durchaus noch weitere Einschränkungen und Vorgaben, die man keinesfalls ignorieren sollte.

Es bleibt also unerlässlich, die jeweilige Bauordnung zu studieren bzw. im Zweifel im Bauamt nachzufragen.

Allerdings: Recht haben ist zwar eine wichtige Grundlage für jedes Bauvorhaben, doch ist auch der Friede mit dem Nachbarn ein hoher Wert. Wer sich überrumpelt fühlt, bzw. vor vollendete Tatsachen gestellt wird, neigt dazu, verärgert zu reagieren – ganz egal, ob der Bau rechtmäßig ist oder nicht. Sprechen Sie die Nachbarn schon während der Planung auf Ihr Vorhaben an! So lassen sich nervige Streitigkeiten am besten vermeiden.

8. Was kostet ein Bauantrag fürs Gartenhaus?

Es wundert nicht, dass auch in dieser Frage die Kosten von Land zu Land und auch pro Gemeinde unterschiedlich geregelt sind. Die jeweils anfallenden Gebühren für die Baugenehmigung erfahren Sie beim Bauamt, das Sie in der Regel kostenlos berät, ob für Ihr Vorhaben ein Antrag überhaupt erforderlich ist.

Wie komplex die Materie sein kann, zeigt ein Interview mit einer Müncher Baumamtsmitarbeiterin, dass den Sinn einer solchen Vorab-Beratung überaus deutlich macht!

Zur Höhe der Kosten lässt sich allgemein nur sagen: Es wird sehr viel billiger als beim Bau eines Wohngebäudes. Denn berechnet werden die Gebühren u.a. nach dem Warenwert (“Rohkosten”) des Gartenhauses und auch nach dessen Größe.

Hinzu kommen eventuell Kosten für die Fachkraft, die den Bauantrag ausarbeiten wird. Einige Bauämter verlangen nämlich, dass ein “qualifizierter Entwurfsverfasser” mit offizieller Bauvorlagenberechtigung (Architekt, Bauingenieur) mit der Erarbeitung des Bauantrages beauftragt wird.

Andernorts können Sie den Antrag relativ formlos selbst stellen. Natürlich mit allen Angaben, die zur Einschätzung des Vorhabens gebraucht werden:

  • Materialien und Bauweise des Gartenhauses
  • genaue Größe (Grundriss mit den Maßen)
  • Angaben zur geplanten Ausstattung
  • Platzierung / Standort auf dem jeweiligen Grundstück (Lageplan).

Wie in Ihrem Fall verfahren wird, erfahren Sie beim örtlich zuständigen Bauamt.

9. Warum ein “Schwarzbau” keine gute Idee ist

Einfach mal machen, wo kein Kläger, da kein Richter? Wer so denkt, kann sich eine Menge Ärger einhandeln! Bekommt die Behörde irgendwann mit, dass da plötzlich ein Gartenhaus steht, das eigentlich eine Genehmigung benötigt, kann sie ein Bußgeld verhängen und sogar den Abriss verfügen.

Zwar laufen die Bauamtsmitarbeiter nicht ständig durch die Gemeinden, um nach Schwarzbauten Ausschau zu halten, so dass so ein Gartenhaus hinter dem Haupthaus lange nicht entdeckt wird. Die meisten Schwarzbauten werden allerdings durch missgünstige Nachbarn gemeldet! Selbst wenn die aktuellen Nachbarn freundlich gesonnen sind, kann das beim nächsten Nachbarn, der das Nebenhaus kauft oder dort eine Wohnung mietet, schon anders aussehen.

Um Ärger und Kosten zu vermeiden, raten wir in jedem Fall dazu, den legalen Weg zu gehen!

Für unsere Gartenhäuser stellen wir gerne vorab Materialien für Ihren Bauantrag zur Verfügung, sollte das im Fall Ihres Wunschhauses erforderlich sein.

10. Bauantragsservice

Bauantragsservice Überlassen Sie bei Ihrem Bauvorhaben nichts dem Zufall. Informieren Sie sich bereits vor dem Kauf Ihres Wunschproduktes über die Voraussetzungen einer Baugenehmigung. Wenn Sie Fragen rund um das Thema Baugenehmigung haben oder einen günstigen Bauantragsservice in Anspruch nehmen möchten, können Sie uns gerne Ihre Anfrage über das Kontaktformular senden, diese wird direkt an unseren externen Partner weitergeleitet und Sie erhalten umgehend eine Rückantwort auf Ihre Fragen.

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Da die Baugenehmigung auf den ersten Blick abschreckend wirkt und von vielen mit einem hohen bürokratischen Aufwand in Verbindung gebracht wird, ist es wichtig, sich auf einen zuverlässigen und einfach zu verstehenden Helfer verlassen zu können. Diesen Helfer finden Sie mit unserem E-Book, das Ihnen alles notwendige Wissen rund um die Baugenehmigung liefert und damit sicherstellt, dass Sie ein Carport oder Gartenhaus bauen, dass bezüglich der Sicherheit, der Struktur, der Ästhetik und auch der Bauvorschriften alle Auflagen erfüllt.

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